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Was Verkäufer wirklich zahlen: Maklerprovision, Immobilienertragsteuer, Löschung und Energieausweis – mit Beispielrechnung und den Änderungen ab 2027.

Als Verkäufer zahlen Sie in Österreich typischerweise die Maklerprovision (gesetzlich höchstens 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt), gegebenenfalls die Immobilienertragsteuer, die Löschung eines Pfandrechts und den Energieausweis. Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und meist auch die Vertragserrichtung trägt der Käufer. Die 3 % Provision sind eine Obergrenze, keine Pflicht.

Kurz beantwortet: Was zahlt der Verkäufer?

Maklerprovision: Was gesetzlich erlaubt ist

Die Immobilienmaklerverordnung legt Höchstbeträge fest. Beim Verkauf darf der Makler vom Verkäufer höchstens folgende Provision verlangen – jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer:

KaufpreisHöchstprovision Verkäufer
bis 36.336,42 €4 % des Kaufpreises
36.336,43 € bis 48.448,50 €pauschal 1.453,46 €
ab 48.448,51 €3 % des Kaufpreises

Das sind Obergrenzen, keine Richtwerte. Die Provision ist frei verhandelbar und nach dem Maklergesetz nur fällig, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt.

Wie viel Provision ist angemessen?

Viele Makler verlangen pauschal 3 %, egal wie viel sie tatsächlich übernehmen. Sinnvoller ist es, die Provision an der Leistung festzumachen. Bei SE Immobilien wählen Verkäufer deshalb selbst, wie viel wir übernehmen – jede Leistung steht vor der Unterschrift schwarz auf weiß:

PaketProvision (zzgl. USt)Was enthalten ist
Selbstverkauf Plus1 % oder 1.999 € fixProfi-Fotos und Video, Marktwerteinschätzung, Exposé, Inserate auf allen Plattformen, Strategie- und Rechtsgespräch. Besichtigungen machen Sie selbst.
Komfort2 %zusätzlich Anfragen und Käuferprüfung, Besichtigungen, Preisverhandlung, Begleitung bis zum Abschluss
Premium3 %zusätzlich Drohne, Begehungsvideo, intensive Social-Media-Vermarktung, Energieausweis-Koordination, Käufernetzwerk

Tipp für jeden Maklervergleich: Lassen Sie sich vorab schriftlich geben, welche Leistungen die Provision enthält.

Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden fällt grundsätzlich Immobilienertragsteuer an. Wie hoch sie ist, hängt davon ab, wann Sie die Immobilie erworben haben:

FallSteuerab 1.1.2027
Neuvermögen (Erwerb ab 1.4.2002)30 % des Gewinnsunverändert 30 %
Altvermögen (Erwerb vor 1.4.2002)pauschal 4,2 % des Verkaufspreises6 % des Verkaufspreises
Altvermögen, nach 1987 in Bauland umgewidmetpauschal 18 %21 %

Wer Altvermögen verkaufen möchte, sollte wegen der höheren Pauschale ab 2027 den Zeitpunkt mit dem Notar oder Steuerberater besprechen.

Weitere mögliche Kosten

Beispielrechnung: Einfamilienhaus um 400.000 €

Angenommen, Sie verkaufen Ihr Haus, in dem Sie seit zwölf Jahren mit Hauptwohnsitz leben, um 400.000 €. Die Immobilienertragsteuer entfällt wegen der Hauptwohnsitzbefreiung. Bei der Provision macht die Wahl des Pakets den größten Unterschied:

Provisionnettoinkl. 20 % USt
3 %12.000 €14.400 €
2 %8.000 €9.600 €
1 %4.000 €4.800 €

Ihre persönlichen Zahlen berechnen Sie mit unserem Verkaufsnebenkosten-Rechner. Die Beispielrechnung ersetzt keine steuerliche Beratung.

So senken Sie die Kosten, ohne am falschen Ende zu sparen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision für Verkäufer in Österreich?
Bei Kaufpreisen ab 48.448,51 € höchstens 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt. Das ist eine Obergrenze. Bei SE Immobilien wählen Verkäufer zwischen 1 %, 2 % und 3 %, je nach gewünschter Leistung.
Muss ich als Verkäufer 3 % Provision zahlen?
Nein. Die 3 % sind der gesetzliche Höchstsatz. Die Provision ist frei vereinbar und nur bei erfolgreichem Verkauf fällig.
Wer zahlt beim Hausverkauf die Grunderwerbsteuer?
Üblicherweise der Käufer: 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr. Vertraglich kann Abweichendes vereinbart werden.
Muss ich Steuer zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?
Grundsätzlich fällt Immobilienertragsteuer an. Haben Sie seit dem Kauf mindestens zwei Jahre oder in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre durchgehend dort mit Hauptwohnsitz gewohnt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.
Was ändert sich bei der Immobilienertragsteuer 2027?
Für Altvermögen (Erwerb vor dem 1.4.2002) steigt die Pauschale bei Verkäufen ab 1.1.2027 von 4,2 % auf 6 % des Verkaufspreises, bei umgewidmeten Grundstücken von 18 % auf 21 %.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Erst wenn der Kaufvertrag rechtswirksam zustande kommt. Ohne erfolgreichen Verkauf fällt keine Provision an.

Quellen

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