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Ist die Maklerprovision verhandelbar – und welche Alternativen gibt es zu 3 %? Privatverkauf, Fixpreis und Paketmodell ehrlich verglichen.
Ja, die Maklerprovision ist verhandelbar. Die 3 % sind in Österreich der gesetzliche Höchstsatz für Verkäufer, kein fixer Preis. Alternativen sind der Privatverkauf, Makler mit Fixpreis und Paketmodelle, bei denen Sie nur für die Leistungen zahlen, die Sie wirklich brauchen. Bei SE Immobilien wählen Verkäufer zwischen 1 %, 2 % und 3 %.
- max. 3 % – gesetzlicher Höchstsatz für Verkäufer, zzgl. USt (§ 15 ImmMV)
- 0 € – Provision, wenn der Verkauf nicht zustande kommt (Maklergesetz)
- 1–3 % – bei SE Immobilien frei wählbar
Kurz beantwortet
Ja, die Maklerprovision ist verhandelbar. Die 3 % zuzüglich USt sind in Österreich die gesetzliche Obergrenze für Verkäufer – kein Fixpreis. Fällig wird die Provision nur, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt.
Wer nicht pauschal 3 % zahlen möchte, hat drei Alternativen: selbst verkaufen, einen Makler mit Fixpreis beauftragen oder ein Paketmodell wählen, bei dem die Provision vom Leistungsumfang abhängt. Bei SE Immobilien wählen Verkäufer zwischen 1 %, 2 % und 3 %.
Warum sich viele Verkäufer über die Provision ärgern
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind 3 % inklusive USt 14.400 €. Der Ärger entsteht selten über den Betrag allein, sondern darüber, dass unklar bleibt, was dafür geleistet wird. Ein Inserat online zu stellen, ist schnell erledigt. Wert entsteht durch eine realistische Bewertung, gute Vorbereitung, die Prüfung der Käufer, eine professionelle Verhandlung und eine sichere Abwicklung bis zum Grundbuch.
So verhandeln Sie die Provision
- Vor der Unterschrift verhandeln: Die Provision wird im Vermittlungsauftrag festgelegt. Danach ist es zu spät.
- Leistungen schriftlich verlangen: Makler müssen Verbraucher vor Abschluss des Maklervertrags schriftlich über die Provision und die wesentlichen Punkte informieren (§ 30b KSchG). Fragen Sie zusätzlich nach einer konkreten Leistungsliste.
- Angebote vergleichen: Holen Sie zwei oder drei Angebote ein und vergleichen Sie Leistung pro Euro, nicht nur den Prozentsatz.
- Laufzeit des Alleinvermittlungsauftrags begrenzen, zum Beispiel auf drei bis sechs Monate.
- Nach der Käuferseite fragen: Viele Makler sind als Doppelmakler tätig und erhalten auch vom Käufer Provision. Das darf offen angesprochen werden.
Die Alternativen im Vergleich
| Modell | Kosten für Verkäufer | Was Sie selbst übernehmen | Passt für |
|---|---|---|---|
| Privatverkauf | keine Provision | alles: Bewertung, Unterlagen, Inserate, Besichtigungen, Käuferprüfung, Verhandlung | Verkäufer mit Zeit und Erfahrung |
| Klassischer Makler | meist bis 3 % zzgl. USt | wenig | wer alles abgeben möchte |
| Fixpreis-Modell | fixer Betrag | meist Besichtigungen und Verhandlung | wer planbare Kosten will |
| Paketmodell (z. B. SE Immobilien) | 1 %, 2 % oder 3 % zzgl. USt | je nach Paket | wer Kosten und Aufwand selbst abwägen will |
| Für Verkäufer provisionsfrei | keine Provision | wenig | Käufer zahlen mehr – das kann den erzielbaren Preis beeinflussen |
Privatverkauf: Was Sie sparen und was Sie riskieren
- Bewertung: Ein zu niedriger Preis verschenkt Geld, ein zu hoher führt zu langen Vermarktungszeiten und späteren Preisnachlässen.
- Pflichten: Der Energieausweis muss schon beim Inserieren vorliegen, Unterlagen wie Grundbuchauszug und Pläne sollten vollständig sein.
- Käuferprüfung: Ohne Finanzierungsnachweis platzen Verkäufe oft erst kurz vor dem Notartermin.
- Zeit: Anfragen, Besichtigungen und Nachverhandlungen kosten erfahrungsgemäß viele Abende und Wochenenden.
Ein Privatverkauf kann sich lohnen. Viele Eigentümer unterschätzen aber, dass der Preisunterschied durch schlechte Vorbereitung oft höher ist als die gesparte Provision.
Der Mittelweg: Provision nach Leistung
Bei SE Immobilien entscheiden Sie selbst, wie viel wir übernehmen. Die Provision fällt nur bei Erfolg an, jede Leistung steht vor der Unterschrift schwarz auf weiß, und Sie haben dieselben Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum Notartermin.
| Paket | Provision | Beispiel 400.000 € (inkl. USt) | Leistung |
|---|---|---|---|
| Selbstverkauf Plus | 1 % oder 1.999 € fix | 4.800 € bzw. 2.398,80 € | Profi-Fotos und Video, Marktwerteinschätzung, Exposé, Inserate, Strategie- und Rechtsgespräch. Besichtigungen machen Sie selbst. |
| Komfort | 2 % | 9.600 € | zusätzlich Anfragen, Käuferprüfung, Besichtigungen, Verhandlung, Begleitung bis zum Abschluss |
| Premium | 3 % | 14.400 € | zusätzlich Drohne, Begehungsvideo, intensive Social-Media-Vermarktung, Käufernetzwerk |
Checkliste: Makler-Angebote richtig vergleichen
- Welche Leistungen sind in der Provision enthalten – schriftlich?
- Wer führt die Besichtigungen durch, und wer ist mein Ansprechpartner?
- Wie wird der Angebotspreis ermittelt, und welche Vergleichswerte werden verwendet?
- Wie lange läuft der Vermittlungsauftrag, und kann ich vorzeitig aussteigen?
- Welche Referenzen mit Ort und Vermarktungsdauer kann der Makler zeigen?
Häufige Fragen
- Ist die Maklerprovision verhandelbar?
- Ja. Die 3 % zzgl. USt sind der gesetzliche Höchstsatz für Verkäufer, keine Pflicht. Verhandeln Sie vor der Unterschrift unter den Vermittlungsauftrag und lassen Sie sich die Leistungen schriftlich geben.
- Gibt es Makler mit weniger als 3 % Provision?
- Ja. Es gibt Fixpreis- und Paketmodelle. Bei SE Immobilien wählen Verkäufer zwischen 1 % (alternativ 1.999 € fix), 2 % und 3 %, jeweils zzgl. USt und nur bei Erfolg.
- Lohnt sich ein Privatverkauf ohne Makler?
- Er spart die Provision, verlagert aber Bewertung, Unterlagen, Besichtigungen, Käuferprüfung und Verhandlung zu Ihnen. Ein falscher Angebotspreis kostet oft mehr als die gesparte Provision. Ein Mittelweg ist ein Paket, bei dem der Makler nur Bewertung, Unterlagen und Vermarktung übernimmt.
- Was bekomme ich bei SE Immobilien für 1 % Provision?
- Profi-Fotos und Video, eine Marktwerteinschätzung, ein Exposé, Inserate auf allen großen Plattformen für drei Monate und ein 90-minütiges Strategie- und Rechtsgespräch. Die Besichtigungen führen Sie selbst durch.
- Was ist ein Doppelmakler?
- Ein Makler, der für Verkäufer und Käufer tätig ist und von beiden Seiten Provision erhalten darf. Das ist in Österreich üblich und zulässig, muss aber offengelegt werden.
- Muss ich Provision zahlen, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
- Nein. Nach dem Maklergesetz entsteht der Provisionsanspruch grundsätzlich erst mit dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags.
Quellen
- RIS – Immobilienmaklerverordnung (Höchstprovisionen)
- RIS – Maklergesetz
- RIS – Konsumentenschutzgesetz § 30b (Informationspflicht des Maklers)
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